Zentralkomitee der deutschen Katholiken gegen Vorratsdatenspeicherung
und
SPD-Netzpolitiker gegen Vorratsdatenspeicherung
... sind zwei erstaunliche Nachrichten. Leider steht z.B. bei der SPD dem noch ein anderslautender Parteitagsbeschluß aus dem letzten Jahr entgegen.
Aber man höre und staune:
7. Vorratsdatenspeicherung ablehnen, Konsequenzen aus NSA-Skandal ziehen
Gerade nach der Aufdeckung der flächendeckenden Überwachung des Internets durch NSA und GCHQ muss die SPD ihre Position zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung verändern. Wir setzen uns für eine Abschaffung der Richtlinie auf europäischer Ebene ein. Die sog. „Vorratsdatenspeicherung“ ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte und in die informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger. Sie ist deswegen mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht zu vereinbaren.
Innerhalb der letzten Monate und Jahre kam es immer wieder zu flächendeckenden Abfragen von Mobilfunkdaten. Wir fordern die Funkzellenabfrage gesetzlich stark einzuschränken und nur beim konkreten Verdacht schwerster Straftaten zu erlauben.
... und unter 1. Offenes Netz für alle
Die Diskriminierung von Menschen, die offene WLANs betreiben, beenden wir, indem wir sie rechtlich Providern gleichstellen. Den damit verbundenen Abmahnwahnsinn schaffen wir ab. WLAN-Betreiber sollen nicht für den fremden Internet-Verkehr haften, der über ihre Netze transportiert wird.
... und unter 10. Skandale aufdecken, „Whistleblower“ schützen
Whistleblower brauchen verlässlichen, gesetzlichen Schutz. Couragierte Menschen, die Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt sowie Skandale, Notstände und Gesetzesverstöße in Unternehmen, Behörden und Regierungen aufdecken und der Öffentlichkeit bekanntmachen, gilt es zu bestärken.
Mehr dazu bei https://spd-netzpolitik.de/digitaler-politikwechsel-netzpolitik
... und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken stellt fest:
Grundrechte müssen auch im Internet geachtet und geschützt werden, besonders von staatlichen Stellen. Insbesondere das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre sowie das Telekommunikationsgeheimnis gelten auch online uneingeschränkt. Eine anlasslose und vollständige Überwachung, auch automatisiert, ist online wie offline ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen das Grundgesetz.
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Tags: #vorratsdatenspeicherung #Katholiken #ZDK #SPD #Netzpolitik #Abmahnungen #WLAN #Freifunk #Provider #ueberwachung #polizei #geheimdienste #menschenrechte #grundrechte
Erstellt: 2013-10-25 13:13:26 Aufrufe: 1847
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