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Telekom darf IP-Adressen eine Woche speichernund LKA muss genetischen Fingerabdruck löschenZwei Urteile zu den Themen des Datenschutzes mit verschiedenen Tendenzen: 1. Die Telekom darf die IP-Adressen ihrer Kunden auch ohne Anlass eine Woche lang speichern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main mit der Begründung entschieden, dass die Daten zur Gefahrenabwehr wie bei der Bekämpfung von Denial-of-Service-Angriffen oder Spamversand nötig sein können. Aktenzeichen 13 U 105/07 Meht dazu bei http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-die-telekom-darf-ip-adressen-eine-woche-speichern-1309-101750.html 2. In einem Urteil vom Urt. v. 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11 gab das Verwaltungsgerichts (VG) Hannover der Klage eines Mannes statt, der gegen die Entnahme und Speicherung seines genetischen Fingerabdruckes in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes (BKA)geklagt hatte, obwohl er der Entnahme bei seiner Festnahme zugestimmt hatte. Das Gericht meinte, dass auch eine Zustimmung die Behörde nicht von der Pflicht zu überprüfen entbinde, ob die materiellen Voraussetzungen für die anschließende Datenerhebung und -verarbeitung im Sinne des § 81g der Strafprozessordnung gegeben seien. Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-urteil-10a202811-genetischer-fingerabdruck-datenbank-bka-loeschung Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/294 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3874-20130925-urteile-zum-datenschutz-vds-und-gendaten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3874-20130925-urteile-zum-datenschutz-vds-und-gendaten.html Tags: #Gendaten #Urteile #Telekom #Fingerabdruck #Speichelprobe #Vorratsdatenspeicherung #Grundrechte #Polizei Erstellt: 2013-09-25 07:56:15 Aufrufe: 1705 Kommentar abgeben |
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