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Telekom darf IP-Adressen eine Woche speichernund LKA muss genetischen Fingerabdruck löschenZwei Urteile zu den Themen des Datenschutzes mit verschiedenen Tendenzen:
Meht dazu bei http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-die-telekom-darf-ip-adressen-eine-woche-speichern-1309-101750.html 2. In einem Urteil vom Urt. v. 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11 gab das Verwaltungsgerichts (VG) Hannover der Klage eines Mannes statt, der gegen die Entnahme und Speicherung seines genetischen Fingerabdruckes in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes (BKA)geklagt hatte, obwohl er der Entnahme bei seiner Festnahme zugestimmt hatte. Das Gericht meinte, dass auch eine Zustimmung die Behörde nicht von der Pflicht zu überprüfen entbinde, ob die materiellen Voraussetzungen für die anschließende Datenerhebung und -verarbeitung im Sinne des § 81g der Strafprozessordnung gegeben seien. Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-urteil-10a202811-genetischer-fingerabdruck-datenbank-bka-loeschung Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/294 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3874-20130925-urteile-zum-datenschutz-vds-und-gendaten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3874-20130925-urteile-zum-datenschutz-vds-und-gendaten.html Tags: #Gendaten #Urteile #Telekom #Fingerabdruck #Speichelprobe #Vorratsdatenspeicherung #Grundrechte #Polizei Erstellt: 2013-09-25 07:56:15 Aufrufe: 1739 Kommentar abgeben |
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