Telekom darf IP-Adressen eine Woche speichern
und
LKA muss genetischen Fingerabdruck löschen
Zwei Urteile zu den Themen des Datenschutzes mit verschiedenen Tendenzen:
1. Die Telekom darf die IP-Adressen ihrer Kunden auch ohne Anlass eine Woche lang speichern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main mit der Begründung entschieden, dass die Daten zur Gefahrenabwehr wie bei der Bekämpfung von Denial-of-Service-Angriffen oder Spamversand nötig sein können. Aktenzeichen 13 U 105/07
Meht dazu bei http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-die-telekom-darf-ip-adressen-eine-woche-speichern-1309-101750.html
2. In einem Urteil vom Urt. v. 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11 gab das Verwaltungsgerichts (VG) Hannover der Klage eines Mannes statt, der gegen die Entnahme und Speicherung seines genetischen Fingerabdruckes in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes (BKA)geklagt hatte, obwohl er der Entnahme bei seiner Festnahme zugestimmt hatte.
Das Gericht meinte, dass auch eine Zustimmung die Behörde nicht von der Pflicht zu überprüfen entbinde, ob die materiellen Voraussetzungen für die anschließende Datenerhebung und -verarbeitung im Sinne des § 81g der Strafprozessordnung gegeben seien.
Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-urteil-10a202811-genetischer-fingerabdruck-datenbank-bka-loeschung
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Tags: #Gendaten #Urteile #Telekom #Fingerabdruck #Speichelprobe #Vorratsdatenspeicherung #Grundrechte #Polizei
Erstellt: 2013-09-25 07:56:15 Aufrufe: 1721
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