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19.09.2013 Geheimgericht kontert Verfassung

US-Geheimgericht: Verbindungsdaten sind nicht Teil der Privatsphäre

Das US-Geheimgericht FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) hat entschieden, dass Verbindungsdaten, wie sie US-Telefonanbieter speichern und an Behörden weitergeben,  nicht unter den in der Verfassung festgelegten Schutz der Privatsphäre fallen.

Da die Kunden wissen, dass ihre Verbindungsdaten von den Providern gespeichert werden, könnten sie auch nicht erwarten, dass die Regierung darauf keinen Zugriff bekommen würde. Die Weitergabe der Daten sei deshalb auch keine Durchsuchung und ein richterlicher Beschluss unnötig.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimgericht-Verbindungsdaten-sind-nicht-Teil-der-Privatsphaere-1960249.html

Das Papier im Orginal http://www.uscourts.gov/uscourts/courts/fisc/br13-09-primary-order.pdf

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/28W
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Tags: #Ueberwachung #USA #Urteil #FISC #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale #Grundrechte
Erstellt: 2013-09-19 06:54:06
Aufrufe: 1836

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