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Datenschutz ausgehebelt: GEZ-Eintreiber dürfen sich bei Meldeämtern bedienenEin Bürger aus Niedersachsen hatte gegen den NDR geklagt, dass die gesetzliche Regelung auf Datenweitergabe durch die Einwohnermeldeämter sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Verwaltungsgericht in Göttingen gab ihm am 6. September 2013 teilweise recht. Nun hat am 10. September das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Beschwerde des NDR stattgegeben (Az. 4 ME 204 /13).
Kommentar: RE: 20130915 Urteil für GEZ-Eintreiber Die GEZ ist die größte Frechheit seit es Demokratie gibt. Zwangssteuer! Jemand greift in meine Tasche. Diebstahl! Josef, 20.11.13 10:49
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/28N Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3859-20130915-urteil-fuer-gez-eintreiber.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3859-20130915-urteil-fuer-gez-eintreiber.html Tags: #NDR #Datenpannen #skandale #GEZHaushaltsabgabe #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung Erstellt: 2013-09-15 08:03:13 Aufrufe: 1842 Kommentar abgeben |
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