Datenschutz ausgehebelt: GEZ-Eintreiber dürfen sich bei Meldeämtern bedienen
Ein Bürger aus Niedersachsen hatte gegen den NDR geklagt, dass die gesetzliche Regelung auf Datenweitergabe durch die Einwohnermeldeämter sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Verwaltungsgericht in Göttingen gab ihm am 6. September 2013 teilweise recht. Nun hat am 10. September das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Beschwerde des NDR stattgegeben (Az. 4 ME 204 /13).
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Kommentar: RE: 20130915 Urteil für GEZ-Eintreiber
Die GEZ ist die größte Frechheit seit es Demokratie gibt. Zwangssteuer! Jemand greift in meine Tasche. Diebstahl!
Josef, 20.11.13 10:49
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Tags: #NDR #Datenpannen #skandale #GEZHaushaltsabgabe #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung
Erstellt: 2013-09-15 08:03:13 Aufrufe: 1832
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