Stellungnahme zum Gesetz zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein
Auf Bitten des Landtags Schleswig-Holstein haben wir zu den Entwürfen der Parteien Anfang August 2013 eine Stellungnahme abgegeben.
Dies war uns wichtig, weil die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ebenso wie die freie Meinungsäußerung ein zentrales Grundrecht unserer Verfassung darstellt. Einschränkungen dieses Grundrechts bedürfen stets der Abwägung. Es gibt bereits zahlreiche Urteile (durch Verwaltungsgerichte und auch durch das BVerfG) wo im Nachhinein Verbote oder Einschränkungen des Versammlungsrechts aufgehoben wurden. Durch diese langen Verfahren wurden Rechtsunsicherheit und hohe Kosten verursacht.
Deshalb sollte im Fokus stets das Verhältnis des Grundrechts zu seiner im Versammlungsgesetz formulierten Einschränkung stehen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die Formulierung aus dem Regierungsentwurf, §1, „friedliche Versammlungen schützen und Versammlungsfreiheit wahren“ und ein „Konfliktmanagement einführen“.
Oberstes Ziel des Versammlungsgesetzes muss es sein, Versammlungen zu ermöglichen und den Teilnehmern bei ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit Schutz zu gewähren. Dies muss die Aufgabe der Polizei bei einer Versammlung sein. Keinesfalls soll es die Rolle der Polizei sein die Versammlung von der Öffentlichkeit abzuschirmen oder zu trennen.
Unser Fazit war, den Landtag zu bitten bei den anstehenden Beratungen zu dem Gesetz einen Blick auf die Bundesländer zu richten, wo bereits Versammlungsgesetze verabschiedet wurden und leider erst danach sichtbar wurde, dass an wichtigen Stellen die Versammlungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wurde. Dort konnte oder wird erst über lange Klagewege Rechtssicherheit erlangt werden. Diesen Aufwand an Zeit und Geld kann man sich an vielen Stellen sparen, wenn man das Gesetz aus der Perspektive des Grundgesetzes oder des §1(1) VersammlG sieht und die Einschränkungen unseres Grundrechts minimiert.
Unsere Stellungnahme befindet sich hier http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1500/umdruck-18-1571.pdf
Die Beratungen im Landtag zu diesem Thema sind hier dokumentiert http://lissh.lvn.parlanet.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=DID=K-68125&format=WEBVORGLFL1
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Tags: #Versammlungsrecht #Schleswig-Holstein #Stellungnahme #Aktivitaet #FsaMitteilung #Polizei #Meinungsfreiheit #Informationsfreiheit #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2013-09-01 10:37:44 Aufrufe: 3486
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