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Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutz gegenüber VersicherernNach einem am 13. August 2013 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch gegenüber Versicherungsunternehmen. Versicherungsnehmer müssen den Versicherungen nicht pauschal die Abfrage sämtlicher Informationen erlauben, um Leistungen zu erhalten (Az.: 1 BvR 3167/08). Die Versicherungsunternehmen sollen sogar individuell erklären, welche Daten sie tatsächlich benötigen, um einen Antrag zu prüfen. Mehr dazu bei http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundesverfassungsgericht-staerkt-datenschutz-gegenueber-versicherern-448745 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/27P Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3802-20130816-versicherungen-muessen-nicht-alles-wissen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3802-20130816-versicherungen-muessen-nicht-alles-wissen.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Urteil #BVerfG #Versicherungen #Anonymisierung #Scoring #Privatsphaere Erstellt: 2013-08-16 12:19:00 Aufrufe: 9456 Kommentar abgeben |
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