Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutz gegenüber Versicherern
Nach einem am 13. August 2013 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch gegenüber Versicherungsunternehmen. Versicherungsnehmer müssen den Versicherungen nicht pauschal die Abfrage sämtlicher Informationen erlauben, um Leistungen zu erhalten (Az.: 1 BvR 3167/08). Die Versicherungsunternehmen sollen sogar individuell erklären, welche Daten sie tatsächlich benötigen, um einen Antrag zu prüfen.
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Urteil #BVerfG #Versicherungen #Anonymisierung #Scoring #Privatsphaere
Erstellt: 2013-08-16 12:19:00 Aufrufe: 9456
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