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Gmail-Nutzer haben kein Recht auf PrivatsphäreGoogle stellt klar: „So wie der Absender eines Briefes an einen Arbeitskollegen nicht überrascht sein kann, dass der Assistent des Empfängers den Brief öffnet. So können auch Menschen heute, die internetbasierte E-Mails nutzen, nicht überrascht sein, wenn ihre Kommunikation von dem Anbieter verarbeitet wird.“ Dies ist die Aussage von Google vor dem US-Bundesgericht in einer Klage gegen das Auswerten von Nutzerdaten des Dienstes GMail mit einem Data-Mining Tool. Die Kläger wollten Google hindern ohne vorheriges Einverständnis alle E-Mails zu scannen. Mehr dazu bei http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/15/google-gmail-nutzer-haben-kein-recht-auf-privatsphaere/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/27L Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3799-20130815-google-verweigert-privatsphaere.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3799-20130815-google-verweigert-privatsphaere.html Tags: #Google #USA #Bundesgericht #Klage #Scoring #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung #Privatsphaere Erstellt: 2013-08-15 13:01:26 Aufrufe: 1980 Kommentar abgeben |
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