Gmail-Nutzer haben kein Recht auf Privatsphäre
Google stellt klar: „So wie der Absender eines Briefes an einen Arbeitskollegen nicht überrascht sein kann, dass der Assistent des Empfängers den Brief öffnet. So können auch Menschen heute, die internetbasierte E-Mails nutzen, nicht überrascht sein, wenn ihre Kommunikation von dem Anbieter verarbeitet wird.“
Dies ist die Aussage von Google vor dem US-Bundesgericht in einer Klage gegen das Auswerten von Nutzerdaten des Dienstes GMail mit einem Data-Mining Tool. Die Kläger wollten Google hindern ohne vorheriges Einverständnis alle E-Mails zu scannen.
Mehr dazu bei http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/15/google-gmail-nutzer-haben-kein-recht-auf-privatsphaere/
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Tags: #Google #USA #Bundesgericht #Klage #Scoring #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung #Privatsphaere
Erstellt: 2013-08-15 13:01:26 Aufrufe: 1980
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