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03.08.2013 Ort des Handys nicht personenbezogen

US-Gericht erlaubt Handy-Ortung ohne Richterbeschluss

Man trifft zwar selten Handys ohne einen menschlichen Besitzer. Trotzdem hat das Bundesberufungsgericht im fünften US-Gerichtsbezirk (Louisiana, Mississippi, Texas) entschieden, dass die Datenabfrage ohne Durchsuchungsbeschluss nicht automatsich gegen die Verfassung verstößt. Damti werden die "technischen" Daten von Handys als nicht personenbezogen eingestuft. Das Gericht verstieg sich sogar zu der Behauptung bei ortsbasierten Informationen (location data) handele es sich um Geschäftsdaten (business records), die nicht von der Verfassung geschützt sind.

Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/digital/funkzellenauswertung-us-gericht-erlaubt-handy-ortung-ohne-richterbeschluss-1.1735100

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Kommentar: RE: 20130803 Ort des Handys nicht personenbezogen

Gefährliche Überschrift! Wir dürfen uns nicht dieses Neusprech aufzwingen lassen. Die reden vom "Internet der Dinge" als ob es nur Technik wäre - dabei wollen sie uns überwachen. Jedes Handy hat eindeutig eine/n Besitzer/in.

Genauso wenig zufällig ist die Terrorwarnung vom Wochenende. Alle Menschen sollen glauben, dass die Geheimdienste zu was nütze sind und nebenbei machen ein paar Botschaftsmitarbeiter bezahlten Urlaub.

Werner, 07.08.2013 12:06


 


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Tags: #Geodaten #USA #personenbezogen #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen #skandale #Grundrechte #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2013-08-03 08:23:57
Aufrufe: 1749

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