03.08.2013 Strafe für Überwachung der Briefträger

Tschechische Post zu Strafzahlung verurteilt

Das Amt für Datenschutz hat die tschechische Post zu einer Strafzahlung von 80.000 Kronen verurteilt, da die Post einige ihrer Angestellten mit GPS-Sensoren ausgestattet hatte, um die Paketauslieferung mitverfolgen zu können.

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Geodaten #Grundrechte #Datenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2013-08-03 08:15:37
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