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Souverän - aber nicht wirklich ganzIn einem geheimen Schreiben bestätigte das Auswärtige Amt in Bonn am 27. Mai 1968 in einem Schreiben an die US-Botschaft, daß das offiziell verkündete Erlöschen alliierter Vorbehaltsrechte zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Wirklichkeit nicht stattfindet. Solche "Verwaltungsabkommen" ohne Kündigungsklauseln wurden mit allen drei Westalliierten abgeschlossen und sind bis heute gültig, weil Kanzler Kohl bei den 6+2 Gesprächen so etwas brisantes nicht auf den Tisch bringen wollte. Die "Rechtsgrundlage" dafür ist noch immer das G-10 Gesetz. So darf der BND alle Telekommunikationsverbindungen in andere Staaten mitschneiden, aufgrund § 5 G 10 Gesetz zwecks strategischer Überwachung. Unter gewissen Bedingungen dürfen diese Daten nach § 7a G 10 Gesetz auch an ausländische Dienste übermittelt werden. Das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium aus 11 Abgeordneten muss dem zustimmen. Die entsprechenden Pflichten der Provider sind in der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung geregelt. Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2013/07-17/003.php Weiteres dazu im Buch von Josef Foschepoth: Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik (Göttingen 2012) Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/26L Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3741-20130717-g10-gesetz-lizenz-zur-ueberwachung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3741-20130717-g10-gesetz-lizenz-zur-ueberwachung.html Tags: #Ueberwachung #BRD #G10 #BND #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale Erstellt: 2013-07-17 06:45:27 Aufrufe: 1861 Kommentar abgeben |
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