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Was Karlsruhe darf und wo die Länder tätig werden müssenDer SPD-Parteivorsitzende hat die Bundesanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die amerikanischen und britischen Geheimdienste aufgefordert. Die darf aber nur strafrechtliche Ermittlungen wegen sogenannter Staatsschutzdelikte aufnehmen, also bei Spionage- oder Terrorismusverdacht. Das trifft sicher auf as Ausspähen der EU Zentrale und ihrer Vertretung in Washington zu. Das Abhören, also das unbefugte Abgreifen privater Verbindungsdaten nach Paragraf 202 a des Strafgesetzbuchesist dagegen Ländersache. Fazit ist, dass bisher weder die Bundesanwaltschaft noch eine der Staatsanwaltschaften der Länder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/politik/vorratsdatenspeicherung-was-karlsruhe-darf,1472596,23617024.html Alle Artikel zu Kommentar: Wir duplizieren hier einen Leserbrief zu einem anderen Artikel, weil er auch dieses Verhalten auf wundersame Weise erklärt ... RE: 20130701 BRD - Bananen Republik Deutschland Das mit der Bananen-Republik ist nach völkerrechtlichem Abkommen so richtig. Bis zum Jahre 1955 herrschte Besatzungsrecht, danach verpflichtete sich die Bundesrepublik in einem nur für sie geltenden Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut 1963 zu einer engen Zusammenarbeit und zum Austausch aller relevanten Informationen mit den Geheimdiensten der Westmächte. 1968 wurde dies im Rahmen der Verabschiedung des G 10-Gesetzes, das die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs durch deutsche Behörden regelte, noch einmal bestätigt. Dieses Abkommen wurde bei den 6+2 Verhandlungen 1990 nicht angetastet und gilt weiter, nun für die Bewohner beider deutschen Staaten. Jochen, 07.07.2013 10:42
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