“nein, das ist eine Taschenlampe"
... sagte der Polizist auf die Frage nach dem am Revers eines einsatzleitenden Polizeibeamten befindlichen Gerät. Auf briefliche Nachfrage bei der Polizei ergab sich:
- ja, das war eine Kamera!
- es handelt sich um ein Gerät mit Kamera- und Beleuchtungsfunktion, das normalerweise nur bei Fortbildungsveranstaltungen eingesetzt wird.
- der Einsatz dieser Kamera war nicht freigegeben!
- die Kamera war angeblich außer Betrieb, weil keine Speicherkarte eingesetzt gewesen sei.
- es wird gewährleistet, dass solche Geräte in Zukunft nicht mehr in solchen Zusammenhängen zum Einsatz kommen.
- die Polizeidirektion Hannover setzt keine Miniaturkameras ein (anders als es die taz von der Polizei Frankfurt berichtet hatte).
- die Regelungen zum Einsatz von Videotechnik im Zusammenhang mit Demonstrationen (Versammlungen) wird demnächst überarbeitet.
Mehr dazu bei http://www.devianzen.de/2013/07/04/imk-demos-illegaler-einsatz-einer-minikamera-durch-einen-polizisten-in-hannover/
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Tags: #Videoueberwachung #Hannover #Polizei #Geheimdienste #Versammlungsrecht #Meinungsfreiheit
Erstellt: 2013-07-07 07:37:26 Aufrufe: 1931
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