FLÜCHTLINGSTRIBUNAL GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
VEREINT GEGEN KOLONIALES UNRECHT - BERLIN 2013
Die Arbeitsgruppe Flucht&Migration in Aktion Freiheit statt Angst e.V. dokumentiert hier die gestrige Berliner Erklärung des Flüchtlingstribunals:
Quelle: http://thecaravan.org/node/3833 http://www.refugeetribunal.org
5. Juli 2013
- Flüchtlinge aus dem gesamten Bundesgebiet kommen trotz Repressionen zusammen
- Die BRD wird angeklagt, Flucht und Elend zu verursachenund die Überlebenden mit Abschiebung zu bestrafen
- Dokumentation der Klagen und Bekanntmachung in den Communities und in der Zivilgesellschaft
Vom 13. bis zum 16. Juni 2013 versammelten wir uns, Flüchtlinge und MigrantInnen aus allen Bundesländern und Mitglieder verschiedener Netzwerke und Organisationen in Berlin und klagten auf dem Internationalen Flüchtlingstribunal die Bundesrepublik Deutschland öffentlich an.
Das Flüchtlingstribunal ist Ausdruck und Ergebnis der jahrelangen Kämpfe von Flüchtlingen und MigrantInnen nicht nur in der BRD. Neben VertreterInnen der lokalen und regionalen Flüchtlingsgemeinschaften waren auch Aktivistinnen und Aktivisten aus dem Ausland anwesend. Ferner stärkten Mitglieder unterschiedlicher Netzwerke und Organisationen das Tribunal durch ihre Beteiligung. Mitglieder von Afrique-Europe Interact, AGIF (Föderation der ArbeitsmigrantInnen in Deutschland e.V.), ARACEM (Assoziation der Rückgeschobenen aus zentralafrikanischen Ländern in Mali), Initiative Christy Schwundeck, Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, SKB (Sozialistischer Frauenbund), IMA (International Migrant Alliance), Sudanese Initiative for the Pursuit of Justice (SIPJ), THE VOICE Refugee Forum, Welcome to Europe, Women in Exile und Women Space Berlin trugen sowohl mit ihren Beiträgen als auch organisatorisch zur erfolgreichen Durchführung des Tribunals bei.
Das Netzwerk der KARAWANE Flüchtlingsfrauenbewegung, das sich im April bei der Flüchtlingsfrauenkonferenz formiert hatte, eröffnete am 13. Juni das Tribunal mit einer Frauendemonstration. Workshops für Frauen und ein Anklageblock von Frauen haben den Willen unserer Schwestern untermauert, die Position der Frauen innerhalb der Bewegung weiter zu stärken und die Selbstermächtigung von Frauen zu beschleunigen.
WIR SIND HIER, WEIL IHR UNSERE LÄNDER ZERSTÖRT!
Die auf dem Mariannenplatz in Berlin Kreuzberg von Einzelpersonen oder Gemeinschaften vorgetragenen Anschuldigungen gegen die BRD machten anhand von konkreten Beispielen die unterschiedlichen Aspekte der tödlichen Flüchtlingspolitik der BRD deutlich. Die AnklägerInnen legten Zeugnis davon ab, wie die BRD durch ihre aggressive Außenpolitik und die deutschen Konzerne die Menschen zur Flucht zwingen. Ausbeutung, Repression, Militarisierung und Kriege werden vom deutschen Imperialismus wieder in die Welt getragen - nach Afghanistan, Nordafrika, Sudan oder in die Türkei. Widersetzen sich Menschen der Ausbeutung, der Zerstörung der Umwelt oder der Unterdrückung in ihren Ländern, sind sie mit Repressionsapparaten konfrontiert, die unter anderem von der deutschen Regierung ausgebildet, unterstützt und von deutschen Waffenschmieden und Konzerne ausgerüstet werden. Fliehen sie von den Orten, wo sie ihres Lebens nicht mehr sicher sind, stoßen sie an Grenzen und Sicherheitszäune, die von der deutschen Regierung und Firmen im Rahmen der Grenzschutzagentur FRONTEX aufgebaut und finanziert werden. Diese europäische Grenzschutzagentur soll die Opfer des von Deutschland und von den anderen ehemaligen Kolonialmächten erzeugten Elends von Europa fern halten. FRONTEX - die tödliche Flüchtlingsabwehragentur - operiert aber nicht nur an den Grenzen Europa, sondern auch jenseits des europäischen Kontinents. Sie ist an der Verfestigung eines Kontrollapparats zur Eindämmung der erzwungenen Migration beteiligt.
Die auf dem Flüchtlingstribunal vorgebrachten Anklagen bezüglich der Außenpolitik der BRD und der wirtschaftlichen Interventionen deutscher Wirtschaftsunternehmen sind im Folgenden zusammengefasst. Die Anklagen werden im Einzelnen mit den Ausführungen in der späteren Dokumentation veröffentlich und den interessierten Personen und Organisationen zugänglich gemacht. Hier die Zusammenfassung der vorgetragenen Anklagen:
- Die Bundesrepublik wird angeklagt, unsere Länder zu zerstören, durch Plünderung der Rohstoffe in unseren Herkunftsländern, durch Ausbeutung unserer Arbeitskraft, durch Zusammenarbeit mit Diktaturen, durch Ausbildung von Militär und Polizei in unseren Ländern, durch wirtschaftliche und politische Einmischung.
- Die BRD wird angeklagt wegen der Kriege in Jugoslawien, Irak und Afghanistan.
- Die BRD wird angeklagt, die Besatzung Palästinas finanziell und durch Waffenlieferungen zu unterstützen.
- Die BRD wird angeklagt wegen der Beteiligung
- an der Unterdrückung und Ermordung der Bevölkerung in Sudan,
- an der Unterdrückung der Opposition in der Türkei,
- an der Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung,
- an der Zerstörung der syrischen Gesellschaft,
- an der Unterdrückung der Opposition im Iran,
- an der Zerstörung von Libyen durch die NATO. - Die BRD wird angeklagt, zusammen mit der EU keine Verantwortung für die Opfer des unter anderem von der NATO geführten Kriegs in Libyen zu übernehmen. Anstatt Libyen-Flüchtlinge aus Subsahara-Ländern aufzunehmen, werden diese mit Hilfe der EU in Auffanglagern wie Choucha in Nordafrika festgehalten.
- Die BRD wird angeklagt, die sogenannte Integration von Libyen-Flüchtlingen in Tunesien mit 600.000 Euro forciert zu haben, obwohl bekannt ist, dass Subsahara-Flüchtlinge keinerlei Rechte in Tunesien haben und zudem von rassistischer Gewalt bedroht sind.
- Die BRD wird angeklagt, dass sie zusammen mit der EU verantwortlich für die Xenophobie ist, die zwischen den Bevölkerungen der nordafrikanischen Länder immer stärker wird.
- Die BRD wird angeklagt, auf Tunesien und andere Länder Nordafrikas Druck auszuüben, um die Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern. Dafür werden die Grenzpolizeien der entsprechenden Länder mit EU-Geldern aufgerüstet.
- Wir klagen die BRD wegen der Militarisierung Afrikas durch FRONTEX und der Ermordung von Flüchtlingen an den Außengrenzen Europas an.
- Die BRD wird angeklagt, maßgeblich die Implementierung der sogenannten Dublin II-Verordnung vorangetrieben zu haben und auf dieser Grundlage massenhaft Abschiebungen innerhalb Europas zu vollziehen. Damit verletzt die Bundesrepublik Deutschland unser Recht auf Bewegungsfreiheit und freie Wohnortwahl.
- Die BRD wird angeklagt, dass Abschiebungen nach europäischen Anrainerstaaten stattfinden, obwohl der Bundesrepublik Deutschland bekannt ist, dass wir z. B. in Italien obdachlos und ohne medizinische Versorgung ein menschenunwürdiges Leben auf der Straße führen müssen oder z. B. in Ungarn im Gefängnis festgehalten werden, nur weil wir in Europa Schutz gesucht haben.
- Die BRD wird angeklagt, dass viele unserer Freundinnen und Freunde gezwungen sind, sich durch Verätzen ihrer Finger selbst zu verletzen, um dem Fingerabdruck zu entkommen, diesem in unsere Körper eingebrannten Gefängnis, das über die Eurodac-Datenbank unsere Bewegungen überwacht.
Abschiebung und Ausschluss sind zentrale Ziele der deutschen Flüchtlingspolitik
Die Anklagen der Flüchtlingsgemeinschaften aus den Lagern und den MigrantInnenorganisationen lieferten am zweiten Tag des Tribunals, am 14. Juni 2013, Zeugnisse und Beweise für die Zerstörung der Leben von uns Flüchtlingen. Diese wurden anhand der Verletzung der fundamentalen Grundrechte deutlich präsentiert. Am zweiten Tag riefen die AnklägerInnen aus den verschiedenen Isolationslagern zu Gedenkminuten an die jüngsten Opfer des Abschiebesystems auf. Diese hatten ihr Leben in den Isolationslagern lassen müssen, weil ihnen die grundlegenden Bedürfnisse wie die Gesundheitsversorgung verweigert wurden oder weil sie eine Abschiebung in das Elend fürchteten und sich deswegen das Leben nahmen. Als das zentrale Verbrechen gegen die Flüchtlinge wurde konkret die Abschiebung und alle mit ihr verknüpften Instrumente des Ausschlusses genannt: Isolationslager, Residenzpflicht, Gutscheine, Arbeitsverbote, Polizeikontrollen. Rassistische Polizeigewalt wurde konkret an den Fällen Christy Omordion Schwundeck, Layé Alama Konde und Oury Jalloh dargelegt. Neben der Polizei wurden seitens der Initiativen alle mit dem Fall verknüpften staatlichen und halbstaatlichen Institutionen angeklagt, die an der Vertuschung und Fortführung der rassistischen Zustände beteiligt waren und sind.
Die vorgebrachten Anklagen bezüglich der Flüchtlingspolitik der BRD sind im Folgenden zusammenfassend aufgelistet:
- Die BRD wird angeklagt, Flüchtlinge durch Abschiebungen zu terrorisieren und sie durch Abschiebegefängnisse zu foltern.
- Die BRD wird angeklagt wegen der Abschaffung des politischen Asyls, wegen der Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention und wegen der Nichtanerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe.
- Die BRD wird angeklagt, Familien zu trennen und zu zerstören.
- Die BRD wird angeklagt wegen der Verweigerung von Sprachkursen, wegen der Durchsetzung von Arbeitsverboten und wegen der Kriminalisierung durch die Abnahme von Fingerabdrücken.
- Die BRD wird angeklagt, Abschiebeabkommen mit Nigeria, Syrien und anderen Staaten zu vereinbaren.
- Die BRD wird angeklagt durch Aufenthaltsbeschränkungen („Residenzpflicht“) permanente Kontrolle und Isolation auszuüben.
- Die BRD wird angeklagt, das System der Isolationslager durchzusetzen und dadurch
- Flüchtlinge bewusst in Lagern zu isolieren,
- Gewalt gegen Frauen und Kinder in Lagern zu ermöglichen,
- Flüchtlinge zu traumatisieren,
- das Leben von Flüchtlingen durch Verweigerung von medizinischer Versorgung in Gefahr zu bringen,
- die Erniedrigung durch Gutscheine und Essenspakete zu forcieren. - Die BRD wird angeklagt, durch unterschiedliche Instrumente Flüchtlinge zu stigmatisieren, zu kriminalisieren und ihre Verfolgung zu dulden und zu vollziehen.
- Die BRD wird angeklagt, rassistische Polizeikontrollen und Polizeigewalt auszuüben.
- Die BRD wird angeklagt, exilpolitische Aktivitäten zu verbieten.
- Die BRD wird angeklagt wegen der doppelten Benachteiligung von Flüchtlingsfrauen.
- Die BRD wird angeklagt, die universellen Menschenrechte und unsere Würde zu verletzen.
Kompromisse mit dem System der Ausbeutung und Abschiebung sind nicht möglich
Das Flüchtlingstribunal mit all den hervorgebrachten Anklagen legt den Schluss nahe, dass keine Kompromisse zwischen den Flüchtlingen und der deutschen Regierung möglich sind. Denn die in Deutschland angesiedelten Konzerne, die mit ihnen verschmolzenen Finanzeliten und ihre verlängerten Arme in der Regierung werden weder heute noch morgen aufhören, auf Profit zu verzichten. Sie werden in der Welt weiterhin nach Gelegenheiten suchen, wo Arbeitskräfte billig, Umweltauflagen unzureichend und Arbeitsschutz vernachlässigbar sind. Sie werden überall dort in der Welt, wo Rohstoffe und nutzbares Land sind aktiv werden und weitere Konflikte initiieren oder Bestehende noch verschärfen. Sie tragen also weiterhin dazu bei, dass Menschen den Ort, wo sie zufällig geboren wurden, verlassen müssen. Wir Flüchtlinge dürfen aber nicht nach Europa, wo der Reichtum angesammelt wurde - daher FRONTEX, daher Abschottung, daher Abschiebung für die, die es doch geschafft haben. Daher Repression und Terror für die, die sich dem System der Unterdrückung sowohl in den Herkunftsländern als auch hier widersetzen. Das Flüchtlingstribunal machte allen nochmals deutlich: Das kapitalistische System ist barbarisch, weil es die Mehrheit der Menschen und ihre Lebensräume auf diesem Planeten vernichtet. Verteidigen wir uns nicht, werden uns die letzten Lebensräume und das Leben genommen.
Unsere Selbstorganisierung und die Verschärfung der gesellschaftlichen Kämpfe
Das Flüchtlingstribunal hat das Bewusstsein der jahrzehntelangen Kämpfe gegen Kolonialismus und die seit Jahrzehnten geführten Kämpfe von Flüchtlingen hier in Deutschland klar zum Ausdruck gebracht und vor allem die Stärke des Widerstandes dagegen manifestiert. Trotz Polizeikontrollen, trotz der bestehenden Haftandrohungen gegen Flüchtlingsaktivistinnen und -aktivisten, trotz der Abschiebeandrohungen, trotz der Bestrafung durch die sogenannten „Anti-Terrorgesetze“ sind über 500 Menschen zum öffentlichen Tribunal nach Berlin gekommen und haben öffentlich Zeugnis abgelegt.
Es wurde im Abschlussplenum entschieden, zur Stärkung der Selbstorganisation der Flüchtlings- und MigrantInnen-Gemeinschaften die Ergebnisse des Tribunals ausführlich schriftlich und filmisch zu dokumentieren und sie dann innerhalb des nächsten Jahres in den Gemeinschaften der Flüchtlinge und MigrantInnen zu verbreiten. Die Dokumentation soll einerseits den Mut derjenigen aufzeigen, die bereits die BRD angeklagt haben als auch andere Flüchtlinge und MigrantInnengruppen dazu ermutigen, eigene Anliegen zu formulieren und sich am Prozess der Fortführung des Tribunals zu beteiligen. Darüber hinaus wird durch die öffentlichen Anklagen den Angeklagten ein deutliches Zeichen gesetzt, nämlich dass sie sich und ihre Taten nicht verstecken und ihre Verbrechen nicht in Nacht und Nebel fern der gesellschaftlichen Wahrnehmung durchführen können.
Die Dokumentation soll ferner dazu genutzt werden, sowohl zivilgesellschaftliche Akteure als auch Fachverbände anzusprechen und sie aufzufordern, die beim Flüchtlingstribunal herangetragenen Anklagen zu studieren, zu analysieren und diese aus ihre Sicht zu bewerten.
In welche Form der Prozess der Urteilsfindung nach dem Sammeln der Anklagen fortgeführt wird, hängt vom weiteren Verlauf des Diskussionsprozesses ab. Regionale AnsprechpartnerInnen sowie ein Tribunalkomitee werden benannt werden. Ein Treffen zur Festlegung der weiteren Schritte wird einberufen.
Einzelne Anklagen können an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:
Wir rufen auf zum gemeinsamen Kampf gegen Unterdrückung, Ausbeutung und Krieg.
Unsere Solidarität ist unsere Stärke!
Ihr könnt uns jederzeit kontaktieren und uns eure Ideen, Anregungen und Wünsche mitteilen.
Das Flüchtlingstribunal 2013 gegen die Bundesrepublik Deutschland
www.thecaravan.org * www.thevoiceforum.org * www.refugeetribunal.org
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Erstellt: 2013-07-06 07:31:25 Aufrufe: 2504
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