02.07.2009: Datenschutznovelle abgespeckt
Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.
Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sind nur Reste übrig geblieben. Das Kabinett hatte das sogenannte "Listenprivileg" als überholt angesehen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Laut dem Beschluss des Innenausschusses dürfen listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel aber weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Weite Ausnahmen zur Datenerhebung und -speicherung gibt es für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.
Die Sicherheit von Daten soll durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessert werden. Hervorgehoben wird zudem die Pflicht gemäß dem Prinzip der Datensparsamkeit, personenbezogene Informationen möglichst zu anonymisieren oder Pseudonyme zu verwenden.
Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weit reichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind.
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Tags: #Kabinett #Datenschutznovelle
Erstellt: 2009-07-02 07:53:51 Aufrufe: 2609
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