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Urteil des Bundesgerichtshof zur E-Mail-VerschlüsselungDer Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss (KVZ 57/12) festgestellt, dass ein Unternehmen grundsätzlich keine unternehmensinternen Daten an eine ungesicherte E-Mail-Adresse einer Behörde schicken muss. Aus dem Urteil: “Denn jedenfalls ist der Betroffene nicht verpflichtet, unternehmensinterne Daten über eine ungesicherte E-Mail-Verbindung an die Behörde zu übermitteln. Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts stellt die Landeskartellbehörde nur eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die lediglich zum Empfang nichtsignierter und nichtverschlüsselter Nachrichten dient. Auch soweit es sich bei den übermittelten Daten nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, ist es einem Unternehmen nicht zumutbar, einen derartigen Übertragungsweg benutzen zu müssen, zumal die Landeskartellbehörde die Möglichkeit hat, sich die gewünschte Datei auf anderem Wege, etwa auf einem Datenträger oder auf einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg, übermitteln zu lassen.” Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-bundesgerichtshof-e-mail-verschluesselung/7305/ Anmerkung: E-Mail Verschlüsselung ist kein nettes Add-On sondern sollte überall als Standard verwendet werden können. Man muss es nur tun! Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/25x Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3670-20130616-e-mail-verschluesselung-pflicht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3670-20130616-e-mail-verschluesselung-pflicht.html Tags: #Verschluesselung #GnuPG #PGP #X.500 #BGH #Urteil #Privatsphaere #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2013-06-16 07:46:01 Aufrufe: 2092 Kommentar abgeben |
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