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Jobcenter dürfen Facebook nicht nach "Kunden" durchsuchenDer Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat auf Anfragen verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von Hartz-IV--Beziehern nutzen wollten, nochmal betont, dass Facebook europäisches Datenschutzrecht verletzt und eine Nutzung rechtswidrig wäre. Die Arbeitsagenturen dürfen in keinem Fall Daten von Arbeitssuchenden aus Facebook nutzen. Mehr dazu bei http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/datenschutz-jobcenter-duerfen-facebook-nicht-nach-kunden-durchsuchen-12193426.html Nachtrag 26.5.13: Ungeachtet der Kritik von Datenschützern spricht sich der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), für die gezielte Suche der Behörden nach angeblichen Hartz-IV-Betrügern via Facebook aus. „Bei den sozialen Netzwerken wie Facebook Datenschutz geltend zu machen, ist nahezu absurd“, sagte Buschkowsky der „Bild“-Zeitung. Mehr dazu bei http://www.neues-deutschland.de/artikel/822491.hartz-iv-buschkowky-fuer-facebook-ausforschung-von-erwerbslosen.html Anmerkung: Auch wenn er mit der Bemerkung "Facebook und Datenschutz wären unvereinbar" sicher recht hat, so haben sich öffentliche Stellen trotzdem an das Bundesdatenschutzgesetz zu halten! Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/24v Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3610-20130525-jobcenter-und-facebook.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3610-20130525-jobcenter-und-facebook.html Tags: #Facebook #Jobcenter #Arbeitsagentur #sozialeNetzwerke #Scoring #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht Erstellt: 2013-05-25 08:10:18 Aufrufe: 1880 Kommentar abgeben |
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