Jobcenter dürfen Facebook nicht nach "Kunden" durchsuchen
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat auf Anfragen verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von Hartz-IV--Beziehern nutzen wollten, nochmal betont, dass Facebook europäisches Datenschutzrecht verletzt und eine Nutzung rechtswidrig wäre. Die Arbeitsagenturen dürfen in keinem Fall Daten von Arbeitssuchenden aus Facebook nutzen.
Mehr dazu bei http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/datenschutz-jobcenter-duerfen-facebook-nicht-nach-kunden-durchsuchen-12193426.html
Nachtrag 26.5.13: Ungeachtet der Kritik von Datenschützern spricht sich der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), für die gezielte Suche der Behörden nach angeblichen Hartz-IV-Betrügern via Facebook aus. „Bei den sozialen Netzwerken wie Facebook Datenschutz geltend zu machen, ist nahezu absurd“, sagte Buschkowsky der „Bild“-Zeitung.
Mehr dazu bei http://www.neues-deutschland.de/artikel/822491.hartz-iv-buschkowky-fuer-facebook-ausforschung-von-erwerbslosen.html
Anmerkung: Auch wenn er mit der Bemerkung "Facebook und Datenschutz wären unvereinbar" sicher recht hat, so haben sich öffentliche Stellen trotzdem an das Bundesdatenschutzgesetz zu halten!
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Tags: #Facebook #Jobcenter #Arbeitsagentur #sozialeNetzwerke #Scoring #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2013-05-25 08:10:18 Aufrufe: 1888
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