15.05.2013 Gesetz ermöglicht weiter Abzocke

Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthält Lücken

Im März wurde nach monatelangem internem Streit ein Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt. Danach sollen die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen bei Privatpersonen auf etwa 155 Euro begrenzt werden. Nur das Gesetz erlaubt Ausnahmen!

... und die verbieten die Streitwertdeckelung in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single, das bedeutet, in 78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen.

Mehr dazu bei http://www.vzbv.de/11594.htm

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Tags: #Urheberrecht #Abmahnung #Anonymisierung #Internetsperren #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-05-15 07:13:11
Aufrufe: 1998

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