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22.06.2009: BKA "darf" ausländische Provider auf Kinderpornografie hinweisenEs bestand die Frage ob das BKA Provider im Ausland über kinderpornografisches Material auf Ihren Servern - analog zur Vorgehensweise von Jugendschutz.net - informieren darf. Während die Bundesregierung der Meinung ist, dazu keine Informationen zu haben, wurde die Frage inzwischen vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags (PDF, 144kb) beantwortet: Ja, das BKA darf das. Ganz direkt und damit effizient, ohne Umweg über Interpol und sonstige Hierarchieketten, die nicht nur die Strafverfolgung ausbremsen, sondern auch dafür sorgen, dass der Dreck länger als nötig im Netz bleibt. Informativen “Abuse-Mails”stehen keine völkerrechtlichen Bedenken entgegen. Siehe auch Heise Online, 18.06.2009: [...] wenn das BKA den Host-Provider nur auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweise, würde das BKA nicht hoheitlich tätig. Solche rein informativen “Abuse-Mails” seien zulässig. Mehr dazu bei http://netzpolitik.org/2009/ich-hatte-eine-idee-frau-krogmann-hatte-nur-textbausteine/
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