Keine private Überwachung des öffentlichen Raums
Privatpersonen dürften ausschließlich Bereiche überwachen, die ihrer Machtsphäre unterliegen, also ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Betriebsgelände. Eine Überwachung des öffentlichen Raums unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die österreichische Datenschutzkommission verbot einem Fahrzeugführer Videoaufnahmen aus seinem Auto heraus. Dieser wollte damit Fehlverhalten anderer dokumentieren.
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Tags: #Videoueberwachung #Oesterreich #KfzKennzeichenerfassung #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2013-05-01 07:37:00 Aufrufe: 2615
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