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Vorratsdatenspeicherung über die Drosselungs-Hintertür?Bei echten Flatrates muss/darf der Provider die Verbindungsdaten nicht speichern, da für Abrechungszwecke unnötig. Das stellte 2006 der Bundesgerichtshof fest. Wenn nun die Telekom Flatrates ab einem bestimmten Volumen wieder drosseln möchte, gibt es "allen Grund" Verbindungsdaten als Argumente bei Reklamationen zu speichern. Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/blogs/8/154164 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/23F Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3562-20130429-gedrosselte-flatrate-gut-fuer-vds.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3562-20130429-gedrosselte-flatrate-gut-fuer-vds.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Flatrate #Telekom #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrechte Erstellt: 2013-04-29 06:51:26 Aufrufe: 1659 Kommentar abgeben |
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