Landgericht erklärt Funkzellenabfrage auf Demo für rechtswidrig
Die Polizei hat die Funkzellenabfrage der Demonstration vom 19. Februar 2011 in Dresden rechtswidrig durchgeführt. Bei der Demo hatte die Polizei mehr als eine Million Datensätze und von mehr als 54.000 Mobilfunknutzern (andere Quellen sprechen von 320.000) die sogenannten Stammdaten bekommen.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/funkzellenabfrage-dresden-landgericht
Mehr bei uns dazu Handy-Gate in Dresden
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/23t
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3550-20130424-funkzellenabfrage-rechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3550-20130424-funkzellenabfrage-rechtswidrig.htm
Tags: #Ueberwachung #Handy #Polizei #Geheimdienste #Video #Lauschangriff #ZentraleDatenbanken #Grundrechte
Erstellt: 2013-04-24 06:24:05 Aufrufe: 2021
Kommentar abgeben