Verhalten von Angestellten darf vom Arbeitgeber nicht mit Spyware kontrolliert werden
... dies hat das Schweizer Bundesgericht in einem Urteil festgestellt. Der Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass ein Angestellter Arbeitszeit in erheblichem Umfang privat nutzte. Der Verdacht sollte durch den Einsatz von Spyware erhärtet werden. Während drei Monaten wurde die Nutzung des Arbeitsplatz-PCs ohne Wissen des Betroffenen überwacht. Dies war unzulässig weil das Arbeitnehmerschutzrecht und das Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt wurden.
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Schweiz #Urteil #Ueberwachung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-04-22 06:39:00 Aufrufe: 1696
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