Datenabfragen wegen Hundehaltern und Parksündern
Am 3. Mai wird der Bundesrat über eine Veränderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abstimmen. Dann können Polizeibehörden über eine "automatische Schnittstelle" beim Provider alle möglichen Daten abfragen - ohne Erlaubnis eines Richters. In Großbritannien, wo immer noch die Vorratsdatenspeicherung läuft, wird die als Anti-Terror-Gesetz eingeführte Regelung inzwischen genutzt, um sogar strafrechtlich kaum relevanter Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. So werden Standortdaten von Handys genutzt, um Parksünder zu überführen und die Daten von Überwachungskameras überführen die Halter von Hunden, die ihr Geschäft auf dem Bordstein erledigen.
Also Handys aus bevor man/frau zu schnell an einem Blitzer vorbei fährt! Andernfalls zählt die Ausrede "ich weiß nicht, wer das Auto gefahren hat" nicht mehr.
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKG #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2013-04-21 09:07:20 Aufrufe: 1792
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