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Wen betrifft das Snippet Gesetz? - Das LeistungsschutzrechtLeider kein Aprilscherz!Für das in den letzten beiden Wochen verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung. Trotzdem haben Bundestag (mit ca. 15 anwesenden Abgeordneten) und Bundesrat das Gesetz beschlossen. Wer ist nun davon betroffen? Gegen wen wird es nach Inkrafttreten durch Unterschrift des Bundespräsidenten eine Abmahnwelle geben? Was war die Absicht des Gesetzes? Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte ursprünglich erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL angezeigt. Mit dem Leistungsschutzrecht wollen die Verlage erreichen, dass die „gewerbliche Nutzung“ von diesen bisher kostenfreien Inhalten vergütungspflichtig wird. Schauen wir uns zuerst den Inhalt des Gesetzes an Nach § 87e wird in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) folgender Abschnitt 7 eingefügt: § 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers Was können wir aus diesem Juristen-Kauderwelsch ableiten?
Solange diese Punkte nicht geklärt sind, besteht die Gefahr, das jede/r, der „Snippets“, also Sätze aus Pressemeldungen (auch mit der schon immer gebotenen Verlinkung zum Original) ins Netz stellt, mit Abmahnungen (von beliebigen Abmahnanwälten) oder Kostenrechnungen der Presseverlage überschüttet wird. Das Gesetz kann also zum Maulkorb für Blogger und die kritische Öffentlichkeit dienen. Die Arbeitsgruppe Informationsfreiheit&Zensur in Aktion Freiheit statt Angst e.V. verurteilt dieses unnötige Gesetz und kritisiert insbesondere die oben genannten unklaren Formulierungen, die wieder nur zahlreiche Gerichte beschäftigen werden. Für uns ist klar, dass wir die Rubrik "Unsere Themen in der Presse" einschränken und dies jeweils durch dieses Icon kennzeichnen werden Natürlich werden wir uns nicht den Mund verbieten lassen und werden unsere Informationen künfitg verstärkt an der Basis, also bei Bürgerinitiativen, anderen Bloggern und in anderen sozialen Netzwerken beziehen. Nach unserer Meinung birgt das Gesetz für die Verlage auch die Gefahr, dass ihre Artikel weniger gefunden/geklickt werden, wenn die Suchmaschinen nur reine Linklisten (also ohne Beschreibung des dahinter liegenden Inhalts) darstellen dürfen. So etwas ist für alle Internet-Nutzer relativ sinnlos. Ob sich dieses Gesetz also für die Presseverlage "rechnet" möchten wir bezweifeln. Mehr dazu gibt es hier IGEL - Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht http://leistungsschutzrecht.info/ http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger Alle Artikel zu Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/22G Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3505-20130401-leistungsschutzrecht-bedroht-informationsfreiheit.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3505-20130401-leistungsschutzrecht-bedroht-informationsfreiheit.html Tags: #FsaMitteilung #Informationsfreiheit #LSR #Leistungsschutzrecht #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Zensur #Netzneutralitaet #Urheberrecht Erstellt: 2013-04-01 07:38:12 Aufrufe: 3143 Kommentar abgeben |
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