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Verfassungsschutz muss für Handy-Überwachung bezahlenE-Plus wollte 1290 Euro für die Überwachung mehrerer Telefonanschlüsse auf Anordnung des Saarländischen Innenministeriums und die Übermittlung der Daten an den Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht urteilte (Aktenzeichen: 6 K 77/12), dass die Forderung rechtmäßig sei, da zwar seit der Änderung des Telekommunika-tionsgesetzes 2009 eine rechtliche Lücke entstanden sei, die das Saarland noch nicht geschlossen habe. Wegen der Gleichbehandlung aller staatlichen Stellen muss dann auch der Verfassungsschutz zahlen. Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben in ihren Gesetzen bereits "eine kostenlose Datenbereitstellung" vorgesehen. Mehr dazu bei http://www.teltarif.de/urteil-provider-kunden-auskuenfte-verfassungsschutz/news/50513.html Anmerkung: kostenlos für den VS heißt ja nur, dass die Provider mit den Kosten die Kunden belasten. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/22D Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3502-20130331-verfassungsschutz-muss-zahlen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3502-20130331-verfassungsschutz-muss-zahlen.html Tags: #Ueberwachung #Kosten #Urteil #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale Erstellt: 2013-03-31 08:49:08 Aufrufe: 1764 Kommentar abgeben |
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