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Neues Bundesgesetz zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (Büpf) mit mehr ÜberwachungNach der Neufassung des schweizer Büpf sollen Vorratsdaten (VDS) künftig nicht nur sechs, sondern zwölf Monate lang gespeichert werden und auch reine E-Mail- oder Hosting-Provider müssen dann Vorratsdaten speichern. Die VDS wurde 2002 in der Schweiz eingeführt. Die Anzahl der Online-Überwachungen in der Schweiz ist im letzten Jahr von 6960 auf 10193 (+68%) gestiegen. Mehr dazu bei http://www.woz.ch/1312/vorratsdatenspeicherung/wir-sind-alle-verdaechtig Alle Artikle zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/22j Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3483-20130322-vorratsdatenspeicherung-12-statt-6-monate.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3483-20130322-vorratsdatenspeicherung-12-statt-6-monate.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Schweiz #VDS #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte Erstellt: 2013-03-22 08:09:20 Aufrufe: 1664 Kommentar abgeben |
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