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Online-Bürgebeteiligung nur mit Werbung? - Die CDU und das KopplungsverbotDie CDU setzt sich mit ihrer neuen Kampagne „Was mir am Herzen liegt“ über geltendes Datenschutzrecht hinweg und zwingt die Teilnehmer zu einer „abgenötigten“ Einwilligung. Wer auf der Seite seine Meinung sagen will, muss Vorname, Nachname und E-Mail Adresse angeben und ist verpflichtet sein Einverständnis in den Erhalt von Informationsmaterial der CDU per Post und E-Mail zu bestätigen. Nach Ansicht von Datenschützern verstößt dies gegen das BDSG und den Grundsatz der Datenvermeidung und –sparsamkeit (§ 3a BDSG). Darüber hinaus ist die Einwilligung zum Erhalt von Werbung eine eventuell unzulässige Kopplung, wie sie ansonsten nur aus der Wirtschaft bekannt ist und hier gilt das Kopplungsverbot des BDSG (§ 28 Abs. 3b BDSG). Mehr dazu bei http://www.delegedata.de/2013/03/online-burgebeteiligung-nur-mit-werbung-die-cdu-und-das-kopplungsverbot/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/229 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3473-20130317-die-cdu-und-das-kopplungsverbot.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3473-20130317-die-cdu-und-das-kopplungsverbot.html Tags: #Meinungsfreiheit #CDU #BDSG #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung #Datenpannen #skandale Erstellt: 2013-03-17 08:41:44 Aufrufe: 1768 Kommentar abgeben |
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