17.03.2013 Die CDU und das Kopplungsverbot

Online-Bürgebeteiligung nur mit Werbung? - Die CDU und das Kopplungsverbot

Die CDU setzt sich mit ihrer neuen Kampagne „Was mir am Herzen liegt“ über geltendes Datenschutzrecht hinweg und zwingt die Teilnehmer zu einer „abgenötigten“ Einwilligung.

Wer auf der Seite seine Meinung sagen will, muss Vorname, Nachname und E-Mail Adresse angeben und ist verpflichtet sein Einverständnis in den Erhalt von Informationsmaterial der CDU per Post und E-Mail zu bestätigen.

Nach Ansicht von Datenschützern verstößt dies gegen das BDSG und den Grundsatz der Datenvermeidung und –sparsamkeit (§ 3a BDSG). Darüber hinaus ist die  Einwilligung zum Erhalt von Werbung eine eventuell unzulässige Kopplung, wie sie ansonsten nur aus der Wirtschaft bekannt ist und hier gilt das Kopplungsverbot des BDSG (§ 28 Abs. 3b BDSG).

Mehr dazu bei http://www.delegedata.de/2013/03/online-burgebeteiligung-nur-mit-werbung-die-cdu-und-das-kopplungsverbot/

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/229
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3473-20130317-die-cdu-und-das-kopplungsverbot.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3473-20130317-die-cdu-und-das-kopplungsverbot.htm
Tags: #Meinungsfreiheit #CDU #BDSG #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-03-17 08:41:44
Aufrufe: 1750

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap