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11.03.2013 Keine Demo ohne Videoaufnahmen?

Diskussion über den Gesetzesentwurf des Berliner Senats zur
Videoüberwachung bei Versammlungen

 Die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste & Militär in Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat an der Diskussionsveranstaltung mit dem neuen Berliner Polizeipräsidenten Klaus Kandt teilgenommen. Auf dem Podium waren außerdem Peer Stolle vom DAV und die Hamburger Professorin Dr. Ulrike Lembke.

Der Polizeipräsident versicherte, dass die "Übersichtsaufnahmen" nur zur Lenkung von der Polizei angesehen werden. Es ist keine Speicherung und kein Heranzoomen beabsichtigt. Ein Zoomverbot und den Verzicht auf Speicherchips könnte auch im Gesetz stehen. Die anderen Teilnehmer argumentierten

  • kein Demoteilnehmer kann sehen ob nur "gesehen" oder "gespeichert" wird
  • das ist abschreckend und einschüchternd
  • das verstößt gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8)
  • eine "Hilfestellung für die Polizei" durch die Übersichtsaufnahmen ist keinesfallss gleichrangig zu einem Grundrecht
  • die Gesetzesformulierungen "unübersichtlich" und "groß" sind unbestimmt und werden zu vielen unnötigen Klagen führen.
  • die bis 2010 durchgeführten Videobeobachtungen waren genauso illegal, wie z.B. das Durchsuchen von Teilnehmern ohne Grund oder die Auflagen über Länge und Bechaffenheit von Transparenten
  • noch gravierender illegal sind die inhaltlichen Kontrollen von Flugblättern und Transparenten
  • es gab keine Probleme ohne das Recht zu Videoaufnahmen in der Zeit von 2010 bis heute.

Frau Dr. Lembke wies auf die gängige Rechtsprechung des BVerfG zur informationellen Selbstbestimmung hin, danach wird nach ihrer Meinung der einschüchternde Effekt durch Videoaufnahmen vom BVerfG mit Sicherheit gerügt. Das einschüchternde Gefühl duch die Videoaufnahme wird bereits als Eingriff bewertet.

Sie sieht außerdem noch das Problem, dass Demoteilnehmer nicht unterscheiden können ob sie nur zur "Übersicht". gefilmt oder nach StPO gespeichert werden. Sie haben damit keine eindeutige Möglichkeit zur Klage (Strafgericht, Verwaltungsgericht). Dies verletzt Art. 19.4 (Rechtschutzgarantie).

Fazit: Der Polizeipräsidenten geht davon aus, dass das Gesetz zum 1.5. in Kraft ist und die anderen Diskussionsteilnehmer sind entschlossen gemeinsam mit dem Bündnis für Versammlungsfreiheit gegen ein solches Gesetz gerichtlich vorzugehen.

Die neue Webseite des Bündnis http://berliner-versammlungsfreiheit.de/


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Tags: #Versammlungsrecht #Berlin #Ueberwachung #Videoueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Grundrechte
Erstellt: 2013-03-11 09:01:27
Aufrufe: 2483

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