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19.06.2009: Internetsperren - Zugangserschwerungsgesetz formell verfassungswidrig?
Ich sehe schon, dass nun einige hier einen Formverstoß wittern und somit eine weitere Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu bejahen. Der Art. 82 GG stellt aber ausdrücklich nur auf das Grundgesetz ab, Verstösse gegen Geschäftsordnungen (seien es die von Bundestag, Bundesrat, Fraktionen etc.) sind davon nicht betroffen. Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/fehlende-anhorung-zugangserschwerungsgesetz-formell-verfassungswidrig/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/16e Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/346-20090619-zugangserschwerungsgesetz-formell-verfassungswidrig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/346-20090619-zugangserschwerungsgesetz-formell-verfassungswidrig.html Tags: #Ursulav.d.Leyen #Zugangserschwerungsgesetz #verfassungswidrig #Internetsperre Erstellt: 2009-06-19 07:29:46 Aufrufe: 4052 Kommentar abgeben |
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