Präventive Überwachung nur dort wo es nicht anders gehe
Die präventive Überwachung gemäss dem neuen Gesetz wird nur in etwa zehn Fällen pro Jahr zum Einsatz kommen. Das versprach Bundespräsident Ueli Maurer über das neue schweizer Nachrichtendienstgesetz und wiederholte damit die Worte vom damals zuständigen Bundesrat Christoph Blocher bei Vorstellung des alten Gesetzes.
Die präventive Überwachung (in deutsch = Staatstrojaner+Verwanzung von Privatwohnungen) soll nur bei schwersten Verbrechen angewendet werden, als Beispiel nannte er den Datendiebstahl bei einer Bank. Über die Anwendung des "endoskopischer Eingriffs" entscheiden künftig das Bundesverwaltungsgericht und der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS).
Mehr dazu bei http://www.vaterland.li/index.cfm?id=133941&source=sda&ressort=home
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/21P
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3454-20130309-endoskopischer-eingriff.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3454-20130309-endoskopischer-eingriff.htm
Tags: #Trojaner #Schweiz #Lauschangriff #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2013-03-09 09:28:46 Aufrufe: 1769
Kommentar abgeben