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Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird 5 Jahre altAm 27.Februar 2008, verkündete das BVerfG das Urteil zur „Online-Durchsuchung“ und schuf damit ein neues Grundrecht. Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" (IT-Grundrecht) stellte fest, dass für die meisten Menschen der PC eine Art „ausgelagertes Gehirn“ darstellt. Er enthält ihre persönlichen Informationen wie E-Mails, Kalender, Texte, Tagebücher, Bilder, Filme, aber auch Passwörter, finanzielle Daten oder die Ultraschallbilder vom Arzt und ist damit ebenso schutzwürdig. Gerhardt Baum, einer der damaligen Kläger, stellt heute fest, dass das damals erschaffene Grundrecht in der politischen Diskussion noch immer ein Schattendasein führt. Mehr dazu bei http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/datenschutz-das-vergessene-grundrecht-12095331.html Anmerkung: Unbedingt lesenswert! Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/21y Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3439-20130227-das-vergessene-grundrecht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3439-20130227-das-vergessene-grundrecht.html Tags: #Grundrechte #BVerfG #Urteil #Trojaner #Anonymisierung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste Erstellt: 2013-02-27 09:25:08 Aufrufe: 2259 Kommentar abgeben |
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