Bundesrat erlaubt die Überwachung von Internet-Telefonie und E-Mail-Verkehr
Kam der Einsatz des "Staattrojaners" in der Schweiz zwar auch in der Vergangenheit schon vor, so war der Einsatz "rechtlich umstritten". Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass Staatsanwälte zur Aufklärung von Straftaten auch Computer infiltrieren dürfen, um Internet-Telefonie und E-Mail-Verkehr zu überwachen, wenn es sich um "eine besonders schwere Straftat" handelt.
Die Webcam des PC und die Festplatte dürfen jedoch nicht angetastet werden.
Mehr dazu bei http://www.blick.ch/news/politik/bund-erlaubt-den-einsatz-von-trojanern-id2219654.html
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Kommentar: RE: 20130228 Schweiz: Bund erlaubt Trojaner
Jegliche Privatsphäre wird damit abgeschafft. Hiermit wird nicht nur kontrolliert, wer mit wem kommuniziert sondern gleich auch noch der Inhalt meines Telefongesprächs oder meines Geburtstagspäckchen. Ich weiß auch nicht, wie ich mir sicher sein kann, dass der Abhörer bei einer Quellen-TKÜ nicht nur den RAM meines PC liest und die Festplatte mit meinen persönlich(ere)en Daten nicht. Dazu müsste der Quellcode der "GovWare" veröffentlicht werden. Dies hat der CCC hier in der Schweiz leider bisher noch nicht getan.
Wann erfahre ich denn von der Überwachung um Beschwerde dagegen einzulegen?
Dann ist es wohl schon um meine Privatsphäre geschehen.
anonym, 04.03.2013 8:34
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Tags: #TrojanerSchweiz #Gesetz #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Privatsphaere #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-02-28 08:24:23 Aufrufe: 1727
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