18.02.2013 Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen biometrischen Reisepass nicht an

Die Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen den biometrischen Reisepass wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. vom 30.12.2012, Az.: 1 BvR 502/09).

Damit wird die grundrechtlich relevante Frage, ob und bis zu welchem Grad man sich als Bürger von der Passbehörde erkennungsdienstlich behandeln lassen muss, wohl nicht geklärt werden. Als Ablehnungsgrund wurde "fehlende Substanz" im Beschwerdeantrag genannt ohne auf obige rechtliche Frage einzugehen.

Mehr dazu bei http://www.internet-law.de/2013/02/bverfg-nimmt-verfassungsbeschwerde-gegen-biometrischen-reisepass-nicht-an.html

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Tags: #ElektronischerPass #BVerfG #Biometrie #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-02-18 12:24:00
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