BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen biometrischen Reisepass nicht an
Die Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen den biometrischen Reisepass wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. vom 30.12.2012, Az.: 1 BvR 502/09).
Damit wird die grundrechtlich relevante Frage, ob und bis zu welchem Grad man sich als Bürger von der Passbehörde erkennungsdienstlich behandeln lassen muss, wohl nicht geklärt werden. Als Ablehnungsgrund wurde "fehlende Substanz" im Beschwerdeantrag genannt ohne auf obige rechtliche Frage einzugehen.
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Tags: #ElektronischerPass #BVerfG #Biometrie #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2013-02-18 12:24:00 Aufrufe: 1728
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