17.06.2009: Bundesverfassungsgericht schränkt Speicherung von DNA-Profilen ein
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Mittwoch zugunsten zweier Kläger entschieden, die Verfassungsbeschwerde gegen Anordnungen zur Speicherung ihrer DNA-Profile eingelegt hatten.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärte, dass die Beschlüsse der Amts- und Landgerichte die Betroffenen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Zwar habe das Verfassungsgericht die Vorschriften über den genetischen Fingerabdruck bei verurteilten Straftätern bereits früher grundsätzlich gebilligt, doch dürften Speicherungen von DNA-Profilen nur nach "umfangreicher und gründlicher Prüfung des Einzelfalls" durchgeführt werden. Und eine solche Prüfung sei in den beiden Verfassungsbeschwerde-Fällen nicht zu erkennen gewesen. In die Würdigung sei insbesondere "eine Strafaussetzung zur Bewährung" einzubeziehen, verdeutlichen die Richter.
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Tags: #Bundesverfassungsgericht #DNA-Profile
Erstellt: 2009-06-18 07:21:02 Aufrufe: 2643
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