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Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-ÜberwachungDas Schweizer Bundesgericht hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben: Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen. Der Arbeitgeber des Ausbildungschefs und stellvertretenden Zivilschutzkommandanten in Bellinzona vernmutete, dass dieser den Amtscomputer während der Arbeitszeit arbeitsfremd nutze. Er installierte eine Spionagesoftware, die die Tätigkeiten des Mannes drei Monate lang aufzeichnete. In kurzen Zeitabständen wurden heimlich Screenshots angefertigt, die die Vermutung des Arbeitgebers bestätigten. Die fristlose Kündigung wurde jedoch aufgehoben, da eine derartige Überwachung unverhältnismässig sei. Mehr dazu bei http://www.blick.ch/news/schweiz/keine-fristlose-kuendigung-wegen-geheimer-internet-ueberwachung-id2188911.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1ZG Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Schweiz #Urteil #Ueberwachung #Trojaner #Grundrechte Erstellt: 2013-02-01 08:36:54 Aufrufe: 2091 Kommentar abgeben |
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