01.02.2013 Arbeitgeber-Trojaner unzulässig

Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung

Das Schweizer Bundesgericht hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben: Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen.

Der Arbeitgeber des Ausbildungschefs und stellvertretenden Zivilschutzkommandanten in Bellinzona vernmutete, dass dieser den Amtscomputer während der Arbeitszeit arbeitsfremd nutze. Er installierte eine Spionagesoftware, die die Tätigkeiten des Mannes drei Monate lang aufzeichnete. In kurzen Zeitabständen wurden heimlich Screenshots angefertigt, die die Vermutung des Arbeitgebers bestätigten. Die fristlose Kündigung wurde jedoch aufgehoben, da eine derartige Überwachung unverhältnismässig sei.

Mehr dazu bei http://www.blick.ch/news/schweiz/keine-fristlose-kuendigung-wegen-geheimer-internet-ueberwachung-id2188911.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1ZG
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Schweiz #Urteil #Ueberwachung #Trojaner #Grundrechte
Erstellt: 2013-02-01 08:36:54
Aufrufe: 2091

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap