15.01.2013 Diensttelefonnummern nach IFG nicht geheim

Behördliche Diensttelefone unterliegen nicht dem Datenschutz

Wie das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Urteil vom 10.01.2013, Aktenzeichen: 5 K 981/11, entschieden hat, sind die Diensttelefonnummern der Mitarbeiter einer Behörde (hier des Jobcenters) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht geheim, eine Liste muss auf Anforderung bekannt gegeben werden.

Mehr dazu bei http://www.anwalt.de/rechtstipps/behoerdliche-diensttelefone-unterliegen-nicht-dem-datenschutz_036730.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Z9
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3357-20130115-diensttelefonnummern-nach-ifg-nicht-geheim.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3357-20130115-diensttelefonnummern-nach-ifg-nicht-geheim.htm
Tags: #Informationsfreiheit #Jobcenter #Netzneutralitaet #Arbeitnehmerdatenschutz #Anonymisierung
Erstellt: 2013-01-15 08:56:31
Aufrufe: 15204

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap