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Bundesregierung verstößt bei Datenschutz gegen EU-Recht
Momentan haben Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten, wodurch eine wirksame Kontrolle staatlicher Stellen unmöglich wird. Das EU-Recht schreibt bereits seit mehr als 15 Jahren vor, dass Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern und die ihnen unterstehenden Aufsichtsbehörden unabhängig sein müssen, da sie ihrer Aufgabe sonst nicht effektiv nachkommen können. Trotzdem ist der oberste deutsche Datenschützer und Zuständige für die Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene, der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, und seine Behörde nach wie vor dem Innenministerium angegliedert. Dies behindert die Arbeit der Aufsichtsbehörde, die sowohl die Einhaltung des Datenschutzrechts als auch des Informationsfreiheitsgesetzes der Behörden kontrollieren soll. Mehr dazu bei http://kattascha.de/?p=817 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1YX Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3346-20130108-keine-unabhaengigkeit-des-dsb.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3346-20130108-keine-unabhaengigkeit-des-dsb.html Tags: #Datenschutz #Informationsfreiheit #Grundrechte #Ueberwachung Erstellt: 2013-01-08 09:08:40 Aufrufe: 24358 Kommentar abgeben |
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