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08.01.2013 Keine Unabhängigkeit des DSB

Bundesregierung verstößt bei Datenschutz gegen EU-Recht

Die Landtagskandidatin der Piraten, Katharina Nocun, hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil sie die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten in Frage gestellt sieht und hofft nun auf ein Vertragsverletzungverfahren der EU gegen Deutschland, da die Bundesrepublik das seit über 10 Jahren gültige Gemeinschaftsrecht nicht umsetzt.

Momentan haben Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten, wodurch eine wirksame Kontrolle staatlicher Stellen unmöglich wird. Das EU-Recht schreibt bereits seit mehr als 15 Jahren vor, dass Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern und die ihnen unterstehenden Aufsichtsbehörden unabhängig sein müssen, da sie ihrer Aufgabe sonst nicht effektiv nachkommen können. Trotzdem ist der oberste deutsche Datenschützer und Zuständige für die Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene, der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, und seine Behörde nach wie vor dem Innenministerium angegliedert. Dies behindert die Arbeit der Aufsichtsbehörde, die sowohl die Einhaltung des Datenschutzrechts als auch des Informationsfreiheitsgesetzes der Behörden kontrollieren soll.

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Tags: #Datenschutz #Informationsfreiheit #Grundrechte #Ueberwachung
Erstellt: 2013-01-08 09:08:40
Aufrufe: 24349

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