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22.12.2012 Klarnamenpflicht verstößt gegen TMG

Facebook hält Datenschutz-Verfügung für “Steuergeldverschwendung”

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat wegen Verstoß gegen das Telemediengesetz, Paragraph 13, Absatz 6,  eine Strafe von 20.000 Euro gegen Facebook verhängt. Nach den neuen Facebook-AGBs darf man/frau sich nur noch mit dem echten Namen (Klarnamen) dort anmelden. Nach deutschem Recht ist die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Ein Facebook Sprecher mit Unkenntnis oder Ignoranz gegenüber deutschem Recht: “Wir glauben, dass diese Forderungen ohne Grundlage sind, es ist die Verschwendung von deutschen Steuergeldern und wir werden mit aller Macht gegen diese Forderung vorgehen.”

Mehr dazu bei http://www.silicon.de/41577329/facebook-datenschutz-verfugung-ist-steuergeldverschwendung/

Anmerkung: Nun wird es spannend, ob es gelingt einen Weltkonzern dazu zu bringen deutsches Recht ernst zu nehmen.

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Tags: #Facebook #TMG #Klarnamen #AGB #sozialeNetzwerke #Scoring #Verbraucherdatenschutz #Anonymisierung
Erstellt: 2012-12-22 09:03:14
Aufrufe: 1685

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