19.12.2012 Verfassungsrichter haben Bedenken gegen Vorratsdaten
Vorratsdatenspeicherung: Österreichischer Verfassungsgerichtshof ruft EuGH an
Ob nicht die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widerspricht möchte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) vom EuGH geklärt haben. Das ist ein großer Erfolg für die 11.139 Bürger, die im letzten Jahr eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherungin Österreich eingelegt hatten.
Mit dieser Forderung des Verfassungsgerichtshof sind hoffentlich auch in der Politik die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung in Richtung Urheberrechtsverletzungen vom Tisch. Nun muss der EuGH entscheiden bei dem bereits eine Klage aus Irland vorliegt.
Mehr dazu bei http://futurezone.at/netzpolitik/13053-verfassungsrichter-bedenken-gegen-vorratsdaten.php
und http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Oesterreichischer-Verfassungsgerichtshof-ruft-EuGH-an-1771183.html
Die Verfassungsbeschwerde in Österreich: http://futurezone.at/netzpolitik/9609-vorratsdaten-11-139-buerger-klagen-mit.php
Die Presseinfos des VfGH http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratsdatenspeicherung_vorlagebeschluss_presseinformation.pdf
und http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratsdatenspeicherung_vorlage_eugh_g47-12.pdf
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-12-19 07:30:03
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