Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
Entgegen den Forderungen der Ausschüsse hat der Bundesrat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. So wird mit Absatz 5 in § 113 TKG eine „elektronische Schnittstelle“ zur Bestandsdatenabfrage eingeführt. Über diese können Polizeibehörden nicht mehr nur "im Einzelfall" sondern automatisch und ohne eine konkrete Gefahr oder einen konkreten Verdacht Bestandsdaten abfragen. Dazu gehören neben Name und Adresse auch dynamischen IP-Adressen (§ 100j StPO), Passwörter, PINs und PUKs für Handys.
Die Änderung war "notwendig" geworden, weil das BVerfG den Zugriff auf dynamische IP Adressen für nicht gesetzeskonform gehalten hatte. Nun steht's drin.
Darüber hinaus hat das neue Gesetz undurchsichtige und unkontrollierbare neue Zugriffe erlaubt, die weit über die bestehende Regelungen hinausgehen. Die automatische Schnittstelle ohne Richtervorbehalt öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-12/tkg-pin-bundesrat
und http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/7358-datenschutz-gesetzentwurf-soll-provider-zur-herausgabe-von-e-mail-passwoertern-zwingen.html
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #TKG #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-12-15 09:50:06 Aufrufe: 1716
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