13.12.2012 Welche Daten auf Hartz IV Antrag schwärzen?

Recht auf Datenschutz im SGB II komplett ausgehebelt durch Generalverdacht?

Die Heizkostenabrechnung hat ein Hartz IV Antragsteller an das Jobcenter (JC) teilweise geschwärzt weitergeleitet. Er hat auf dem auf dem Vermieteranschreiben den Namen des Hauptmieters, das Verwaltungskonto, die Ust.Id.Nr. der Verwaltungsgesellschaft und auf der Heizkostenabrechnung den Name des Eigentümers, die  Liegenschaftsnummer des Objekts, die  Nutzer-Nr., und die Verwaltungs-Nr. geschwärzt. Das fand das JC nicht lustig.

Die Antwort auf dem bfdi-Forum zu seinem Problem lautete:

Hilfe gibt die Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung, dort steht welche Angaben freiwillig sind.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=3776

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Scoring #Grundrechte #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2012-12-13 08:11:46
Aufrufe: 1951

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