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11.12.2012 Verwaltungsgerichtshof für Überwachung unzuständig?

Streit um automatische Kennzeichenerfassung geht weiter

Seit Anfang 2006 gilt in Bayern die "Befugnis zur Kennzeichenscannung" mit der rechtlichen Grundlage nach Polizeiaufgabengesetz. An 12 festen und drei mobilen Standorten werden 22 Anlagen zum Abgleich von Kfz-Kennzeichen betrieben. Dagegen hatte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht München (Az.: M 7 K 08.3052) geklagt und 2009 verloren. Sein Argument:  Durch den Dauereinsatz würden pro Monat Millionen von Kennzeichen erfasst und die Fahrer unter "Generalverdacht" gestellt.

In dieser Woche lief nun die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der sich als nicht zuständig erklärte. Bleibt da nur noch das Bundesverfassungsgericht?

Mehr dazu bei http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Verfassungsgericht-Scannen-von-Kennzeichen-ist-rechtmaessig-id6534146.html
und http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Streit-um-automatische-Kennzeichenerfassung-geht-weiter-id23088701.html
und http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/streit-um-die-erfassung-von-autokennzeichen--66736751.html

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Tags: #KfzKennzeichenerfassung #Ueberwachung #Bayern #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-12-11 07:56:54
Aufrufe: 1598

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