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22.11.2012 Verdeckte Überwachung in Thüringen verfassungswidrig

Unvollständig, unverständlich, ungesetzlich

Teilweise vergrößerten einzelne Sätze die "Verwirrung" über vorhergehende nur noch (Urt. des Thüringer VerfGH v. 21.11.2012, Az. VerfGH 19/09). Die Verfassungsbeschwerde gegen Ermächtigungsgrundlagen zur verdeckten Überwachung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) hatte im wesentlichen Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) bemängelte zahlreiche Verstöße gegen die Normenklarheit und kritisierte sprachliche Ungenauigkeiten und Fehler, sowie auch unvollständige Regelungen oder unverständliche Verweisungen im Gesetzestext.

 Das PAG definierte auch einen abschließenden Katalog des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Dies ist unzulässig, da der Kernbereich aus der Menschenwürde des Einzelnen abgeleitet wird und nicht durch einen Katalog beschränkt werden darf.

Das Urteil rügt auch die zu einfache Möglichkeit für Behörden, Betroffene nach einer Überwachung nicht darüber zu informieren. Diese Unterrichtung ist aber eine entscheidende Voraussetzung, um effektiven Rechtsschutz durchsetzen zu können.

Mehr dazu bei http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/thueringer-verfassungsgerichtshof-urteil-1909-polizeiaufgabengesetz-verfassungswidrig-ueberwachung-abhoeraktion-rechtsanwaelte/

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Tags: #Ueberwachung #PAG #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Privatsphaere #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-11-22 08:26:06
Aufrufe: 1729

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